01.03.2011, 12:00
Classic haben wir seit einigen Jahren im unserem Angebot. Immer wieder kommt es zu Nachfragen, ob dies denn kein eigener (Hochheimer) Wein sei und wie er geschmacklich (trocken – halbtrocken – mild) einzustufen sei.
Selbstverständlich handelt es sich bei diesem Wein um einen Hochheimer Wein aus eigenem Weinberg.
Warum aber dann: Rheingau Riesling Classic?
Seit dem Jahr 2000 gibt es nach deutschem Weinrecht die neu eingeführte und nach EU-Recht geschützte Weinbezeichnung Classic.
Dieser Wein muss bestimmten Anforderungen entsprechen.
So darf im Rheingau ausschließlich Riesling verwendet werden,
- dessen Mindestalkoholgehalt ein Volumenprozent über dem gesetzlich geforderten Mindestalkoholgehalt liegen muss (12 Volumenprozent Gesamtalkohol)
- dessen Restzuckergehalt nicht mehr als 15 Gramm je Liter betragen darf und den Gesamtsäuregehalt um nicht mehr als das Doppelte übersteigen darf
Bei der Etikettierung ist zu beachten, dass
- der Jahrgang angegeben werden muss
- Weinbergslagen, Gemeinde- oder Ortsteilnamen nicht angegeben werden dürfen
- eine Geschmacksangabe nicht verwendet werden darf
Mit Classic kommen Weine mit vereinfachter Weinbezeichnung (Etikettierung) auf den Markt, die für Verbraucher vergleichbar sind, ohne durch weitergehende Bezeichnungen, wie z.B. Einzellagen zu verwirren. Dies ist vor allem für den Verkauf an Konsumenten außerhalb der Weinbaugebiete und für den Export ein klarer Vorteil.
Gleichzeitig ist ein „neuer Weintyp“ entstanden, der genau den Nerv der Zeit trifft:
jung, fruchtig, mit mäßiger Säure und dezenter Süße.